eBay-Dealer

X verkauft über Ebay seine CD-Sammlung, weil er auf Schallplatten umsteigen will. Darunter sind auch einige originalverpackte CDs, die ihm Freunde geschenkt hatten, obwohl er sie schon besaß. Hierzu bietet er in einem Zeitraum von 18 Monaten monatlich jeweils rund 5 einzelne seiner insgesamt 90 CDs an und schreibt auf die Angebotsseite:
 "Dies ist eine Privatauktion. Sämtliche Gewährleistungsanspruche sind ausgeschlossen". 
K erwirbt eine originalverpackte CD und stellt nach dem Auspacken fest, dass diese aufgrund eines nicht erkennbaren und dem X auch nicht bekannten Kratzers nicht abspielbar ist. K möchte seinen Kaufpreis zurück erhalten; X verweigert dies unter Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss.
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