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Haakjöringsköd

Die Deutschen V und K schließen in Deutschland einen Kaufvertrag über eine SchiffsladungWalfischfleisch“.
Dabei bezeichnen sie den Kaufgegenstand mit "Haakjöringsköd", wobei beide davon ausgehen, dies sei der norwegische Ausdruck für Walfischfleisch.
Tatsächlich bedeutet Haakjöringsköd in norwegischer Sprache "Haifischfleisch". Als K dies erfährt, verlangt er von V Lieferung einer Ladung (teureren) Haifischfleischs, während V ihm weiterhin das Walfischfleisch anbietet.
Kann K von V Lieferung von Haifischfleisch verlangen?
Richtig Person 1 Linie Person 2 Beschriftung (Optionen) Erklärung