... und Prost!

Rechtsanwalt R hat für Mandant M einen schwierigen Erbstreit gewonnen. M möchte R eine Freude machen und bestellt bei dem örtlichen Getränkehändler G eine Magnumflasche eines exquisiten Champagners für 100 . Auf Bitten des M soll die Flasche zum Büroschluss des R geliefert werden.
Der Bote B des Lieferdienstes, den G beauftragt hat, trifft zu dieser Zeit den R wegen eines Gerichtstermins aber nicht an - sein Büro ist nicht mehr besetzt. Nebenan residiert Steuerberater S, der mit seinem Team gerade eine Betriebsfeier abhält. Nach telefonischer Rücksprache mit M, dem der Sachverhalt geschildert wird, bittet B den S um Aufbewahrung der Flasche, womit dieser aus Gefälligkeit gerne einverstanden ist.
Im Trubel der Party bei S wird der für R bestimmte Champagner allerdings von den Mitarbeitern des S ausgetrunken, weil S die Flasche zu den übrigen Getränken gestellt hat.
Wie ist die Rechtslage zwischen M und G, zwischen G und S sowie zwischen R und S?
Personen
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