Visilex - Examensnotenrechner

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30%)
Schwerpunktklausur (12 %)

Gegenstand: § 12 Abs. 3 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung: Die Aufgabenstellung für die Aufsichtsarbeit ist dem Grundmodul zu entnehmen [...].

Bewertung § 12 Abs. 3 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Schwerpunkthausarbeit (9 %)
 

Gegenstand: § 12 Abs. 3 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung: Die Aufgabenstellung [...] für die häusliche Arbeit [ist] dem Grundmodul oder dem Inhalt der belegten Lehrveranstaltungen des Aufbaumoduls des gewählten Schwerpunktbereichs zu entnehmen; § 7 Abs. 1 S.2/3 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung:Der Prüfling teilt dem Prüfungsamt im Hinblick auf die Aufgabenstellung für die häusliche Arbeit vier Wochen vor Ablauf der Vorlesungszeit des Wintersemesters die belegten Lehrveranstaltungen des Aufbaumoduls im Schwerpunktbereich mit. Anderenfalls wird ihm eine Aufgabenstellung aus dem gewählten Schwerpunktbereich ohne Rücksicht auf die belegten Lehrveranstaltungen zugeteilt.

Bewertung: § 12 Abs. 3 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Mündliche Prüfung im Schwerpunkt (9 %)
 

Gegenstand: § 4 Abs. 2 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung:Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Inhalt einer belegten und dem Prüfling nach § 9 Abs. 1 Satz 4 mitgeteilten Lehrveranstaltung des Grund- oder Aufbaumoduls des gewählten Schwerpunktbereichs. Sie kann sich darüber hinaus auch auf den Gegenstand der häuslichen Arbeit erstrecken; § 9 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung: "Das aus dem Grund- oder Aufbaumodul des Schwerpunktbereichs zu prüfende Rechtsgebiet wird dem Prüfling mit der Ladung mitgeteilt"

Bewertung: § 12 Abs. 3 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

 

§ 11 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Staatliche Pflichtfachprüfung (70%)
Staatliche Pflichtfachprüfung - schriftlicher Teil (42 %)
Klausur Z1 (7 %):   Klausur Z2 (7 %):   Klausur Z3 (7 %):   Klausur S (7 %):   Klausur Ö1 (7 %):   Klausur Ö2 (7 %):  

Vorpunkte insgesamt:  

Staatliche Pflichtfachprüfung - Mündlicher Teil (28 %)
Mündlicher Vortrag (7 %):   Prüfungsgespräch (21 %):  

 

Gesamtnote Erste Prüfung

Schwerpunktbereichsnote:  

Staatliche Pflichtfachprüfung:  

Gesamtnote: