Kanzlei-Laptop

Anwalt K kauft beim Computer‐Discounter V einen Laptop für 1.000 . Diesen will er sowohl privat als auch dienstlich nutzen , wobei die private Nutzung etwas mehr als die Hälfte beträgt . Im handschriftlich vereinbarten Kaufvertrag bestimmt V , dass sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen seien K bezahlt den Laptop und nimmt ihn sofort mit .
Fünf Monate später lässt sich der Laptop nicht mehr starten . Die Ursache hierfür lässt sich nicht genau feststellen . K bringt den Laptop zu V und bittet ihn , diesen zu reparieren und seine unbezahlbaren Daten zu retten . Dieser installiert das Betriebssystem neu (Zeitaufwand 1 Stunde - Preis : 20 ) und lässt ein aufwändiges Datenrettungsverfahren laufen (Zeitaufwand 2 Stunden - Preis : 80 ). Danach funktioniert das Gerät wieder einwandfrei .
V möchte von K für diese Reparaturmaßnahme 100 - K meint , dies sei von der gesetzlichen Gewährleistung umfasst . V hingegen meint , es sei ein Reparaturvertrag geschlossen worden und die 100€ seien (was stimmt ) der hierfür in der Branche übliche Preis .
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